Psychotherapie
In meiner psychotherapeutischen Praxis behandle ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie. Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin kann ich eine vor dem 21. Lebensjahr begonnene psychotherapeutische Behandlung abschließen.
Die Einbindung der Bezugspersonen in die Therapie (besonders bei Kindern und jüngeren Jugendlichen) ist ein elementarer Bestandteil der Therapien. Manchmal kann es sinnvoll sein, auch Lehrer und Erzieher in den therapeutischen Prozess einzubeziehen.
Bei Jugendlichen hingegen spielt entwicklungsbedingt die Ablösung von den Eltern eine große Rolle. Deshalb stehen hier Termine mit den Jugendlichen alleine im Vordergrund.
Während der Therapie sollen besonders die Talente und Ressourcen des Kindes bzw. Jugendlichen sowie des sozialen Umfelds gefördert und für die Erreichung der gemeinsamen Therapieziele genutzt werden.
Eine positiv- vertrauensvolle therapeutische Beziehung und ein individuell abgestimmter Behandlungsplan sind mir sehr wichtig.
Diagnostik
Zur diagnostischen Abklärung und zur Therapieverlaufskontrolle kann der Einsatz unterschiedlicher psychologischer Testverfahren und diagnostischer Hilfsmittel sinnvoll sein. Dazu gehören z.B. Fragebogen (z.B. Selbstbeurteilung durch das Kind bzw. den Jugendlichen und Fremdbeurteilung durch die Eltern) sowie Leistungstests (u.a. Verfahren zur Überprüfung der allgemeinen intellektuellen Leistungsfähigkeit und der Konzentrationsfähigkeit).
Ablauf
Zur Vereinbarung eines ersten Termins können Sie mir gerne eine E- Mail schreiben oder mich telefonisch kontaktieren (Die Kontaktdaten und meine Erreichbarkeit finden Sie unten auf der Seite). Gerne können Sie mir eine Nachricht auf meinem Anrufbeantworter hinterlassen. Ich melde mich bei Ihnen baldmöglichst zurück.
Beim Erstgespräch und den darauffolgenden 4 Terminen (psychotherapeutische Sprechstunde) lernen wir uns kennen. Das erste Treffen dient außerdem zur Abklärung, ob eine Psychotherapie oder ein anderes Unterstützungsangebot benötigt wird.
Bevor wir einen Antrag auf Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie bei der zuständigen Krankenkasse stellen, finden mindestens 2 probatorische Sitzungen statt. Diese Zeit nutzen wir zur psychologischen Diagnostik, zur Problemklärung, Festlegung der Therapieziele und Erstellung eines Therapieplans.
Nach der Bewilligung durch die Krankenkasse können wir mit der Kurzzeit- oder Langzeittherapie beginnen.
Kostenübernahme
Die Kosten für die Psychotherapie werden bei medizinischer Notwendigkeit von der Krankenkasse übernommen. Zur Abrechnung benötige ich einmal im Quartal Ihre Versichertenkarte.